Zu den Kapiteln 13 und 14
Diese Kapitel dienen der direkten Vorbereitung
auf die Zwischen- und Gesellenprüfung. Dort haben wir die Dateien so
aufbereitet, dass die Bearbeitung von Zeichenaufgaben sowohl analog auf Papier
wie digital, z.B. mit einem Tablet, durchgeführt werden kann.
Dabei empfehlen wir dringend, dass die
Zeichenaufgaben nach DIN 919 auf jeden Fall auf Papier gelöst werden sollten.
CAD-Zeichnungen
Einige Berufskollegs experimentieren schon
mit CAD-Zeichnungen bei der schriftlichen Gesellen-Prüfung.
Hier muss je nach Programm abgewogen werden,
ob zunächst in 3D begonnen wird um daraus eine technische Zeichnung abzuleiten
oder ausschließlich zweidimensional gezeichnet wird.
Ansonsten gelten schon ähnliche Überlegungen
wie beim „analogen“ technischen Zeichnen. Vernünftige Vorbereitung durch analoges
Skizzieren der Details ist auch hier unerlässlich! Außerdem sollte nur dann mit
CAD in der Prüfung gezeichnet werden, wenn ausreichende Einarbeitung in das
Programm erfolgte und die Routinen im Programm beherrscht werden.